Eine Wiedergutmachung von geschehenem Unrecht ist nicht möglich. Aber es gibt das Angebot – neben immaterieller Unterstützung in Form von Seelsorge und Beratung – auch durch materielle Hilfe das Unrecht wahrzunehmen und anzuerkennen, das Betroffenen sexualisierter Gewalt in unserem Verantwortungsbereich angetan wurde. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu.
Tel.: 089 / 5595 – 422
Mail: anerkennungskommission@elkb.de